Das
Ingenieurbüro für Bauwesen Heinz Burk, ist Dienstleister für die Planung und energieeffiziente Umsetzung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Meine Tätigkeiten sind:
- Beratung im Vorfeld geplanter Baumaßnahmen
- Planung und Umsetzung energieeffizienter Wohn- und Nutzgebäude im
Neubaubereich, An- und Umbauten sowie der energetischen Gebäudesanierung im Bestand
- Erstellen von Bauanträgen von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Anbau, Umbau, Neubau
- Berechnung von Wärmeschutznachweisen/ ENEV-Berechnungen und Ausstellung bedarfsbasierender Energieausweise
- KFW Effizienzhausplanungen KfW Effizienzhaus 40 und 55, energetische Gebäudesanierungen zum KfW Effizienzhaus 115, 100 und 85 sowie Einzelmaßnahmen. Erstellen der erforderlichen Berechnungen zum Wärmeschutz, Ausstellen der Onlinebestätigungen vor Ausführungsbeginn und des Verwendungsnachweises nach Beendigung der Ausführung zum Abruf der Fördergelder
- Ausschreibung und Vergabe aller Gewerke und Bauleitung und Bauüberwachung aller am Bau tätigen Firmen
- Bauleitung, Projektsteuerung, Bau- und Energieberatung
- beratende Sachverständigentätigkeit "Schäden an Gebäuden"
Nachfolgend
werden weitere Leistungen detailliert beschrieben:
Objektbesichtigung
Der Kauf
einer Immobilie gehört zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben eines Menschen.
Aus diesem Grund sollte der Käufer sicher sein, dass das Objekt allen
Anforderungen, nicht nur optisch sondern auch technisch gerecht wird.
Was nutzt
das schönste Aussehen wenn der Keller feucht ist, Wärmedämmung fehlt, oder
Risse in Wänden und Decken vorhanden sind. Wenn Fenster nicht mehr den
Anforderungen genügen, der Außenputz schadhaft und Dach und Balkon undicht
sind.
Verantwortungsbewusste
Makler werden ihre Kunden auf Mängel hinweisen. Gegebenenfalls werden sich
Mängel auch bei der Höhe des Kaufpreises auswirken. Der private Verkäufer wird
im Regelfall keine preismindernden Nachteile bekannt geben.
Um sicher zu
gehen und um sich vor bösen Überraschungen und unkalkulierbaren
Folgeaufwendungen zu schützen, sollte ein Bausachverständiger mit zum Besichtigungstermin
genommen werden - egal ob es sich um eine Neu- oder Gebrauchtimmobilie handelt.
Der
Bausachverständige wird Mängel und Schäden feststellen und gibt Auskunft über
Möglichkeiten und Kosten einer Beseitigung. Er gleicht die Anforderungen des
Käufers mit der Realität des Gebäudes ab.
Dena
Energieausweis
Der
bedarfsorientierte Energieausweis ist ein bundesweit einheitliches Instrument
zur Bewertung des Energiebedarfs für Raumheizung und Warmwasserbereitung von
Wohngebäuden oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Sein
wesentlicher Bestandteil ist ein Klassifizierungssystem zur
Einstufung der energetischen Gebäudequalität. Diese wird entsprechend den
Vorschriften der geltenden Energieeinsparverordnung ermittelt. Dabei wird neben
der Gebäudehülle – Bodenplatte, Kellerdecke, Wände, Fenster, Dach -, auch
die Heizungsanlage und die Gebäudelüftung untersucht und in die Bewertung
einbezogen.
Berechnet
wird der Gebäudeenergiebedarf für Heizung, Warmwasser und Lüftung. Es werden
solare und innere Wärmegewinne berücksichtigt.
Aus der
Differenz zwischen den in der Heizperiode auftretenden Wärmeverlusten und den
solaren und inneren Wärmegewinnen ergibt sich der Heizwärmebedarf des Gebäudes.
Für
Kauf oder Miete von Neubauten und Bestandsgebäuden ist der
Energieausweis das maßgebliches Beurteilungskriterium der energetischen
Gebäudequalität.
Dipl.
Bauingenieur Heinz Burk ist in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure
und Ingenieurinnen des Landes Hessen eingetragen und wurde als Bauvorlageberechtigter
von der DENA – Deutsche Energie Agentur – unter Aussteller- Nr. 351191
registriert und damit zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt.
Die DENA hat
die Richtlinien für die Erstellung von Energieausweisen mit den
Bundesministerien für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie für Wirtschaft und
Arbeit abgestimmt, und hat sich gegenüber den Ministerien zur Sicherstellung
von Qualitätsanforderungen bei der Energiepass-Ausstellung verpflichtet.
Vor
Energieausweisen, die lediglich verbrauchsorientierte Daten liefern, sprich die
den Gebäudeenergiebedarf anhand verbrauchter Öl- oder Gasmengen darstellen, ist
abzuraten.
Bauabnahme
Nach der
Bauabnahme gehen alle Gefahren und Risiken auf den Bauherrn über. Ab diesem
Zeitpunkt beginnt die Gewährleistungsfrist, d.h. die Zeit – bei VOB-Verträgen
in der Regel 4 Jahre, innerhalb derer der Bauunternehmer bei Mängeln Ersatz
leistet. Allerdings muss der Bauherr dem Unternehmer die Mängel nachweisen.
Förmliche
Bauabnahmen finden nur statt, wenn eine Vertragspartei dies verlangt. Wird
keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12
Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung.
Grundsätzlich
ist es ratsam eine formelle Bauabnahme an der Baustelle durchzuführen und sich
nicht allein auf Fertigstellungsmitteilungen zu verlassen.
Wenn keine
baubegleitende Qualitätskontrolle durchgeführt wurde, ist es spätestens jetzt
Zeit einen Bausachverständigen mit zur Abnahme zu bringen. Dieser prüft das
Bausoll anhand der Vertragsunterlagen und stellt Mängel eher fest als der
Laie, auch weiß er aufgrund seiner Erfahrung wo versteckte Mängel zu finden
sind.
In einem
Bauabnahmeprotokoll werden alle Mängel aufgelistet, auch solche, die schon
länger festgestellt sind, aber nicht ordnungsgemäß beseitigt wurden. Auch wird
eine Frist zur Beseitigung der Mängel vereinbart, nach deren Ablauf eine
erneute Abnahme stattfindet.
Bei der
erneuten Abnahme prüft der Sachverständige ob die angezeigten Mängel auch
tatsächlich ordnungsgemäß behoben wurden.
Bewährt
haben sich gemeinsame Begehungen von Bauherr und Sachverständigen vor dem
offiziellen Abnahmetermin. Ohne Zeitdruck wird das ganze Haus geprüft und
untersucht und eine Mängelauflistung erstellt.