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Impressum
4-Familienwohnhaus in Ehringshausen, KFW Effizienzhaus 55, beheizt mit Erdwärme und einer dezentralen Lüftungsanlage, Bautenstand 10-2018. KFW Förderung in den Programmen 153 und 431

Das Ingenieurbüro für Bauwesen Heinz Burk, ist Dienstleister für die Planung und energieeffiziente Umsetzung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Meine Tätigkeiten sind:


- Beratung im Vorfeld geplanter Baumaßnahmen

- Planung  und Umsetzung energieeffizienter Wohn- und Nutzgebäude im Neubaubereich, An- und Umbauten sowie der energetischen Gebäudesanierung im Bestand

- Erstellen von Bauanträgen von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Anbau, Umbau, Neubau

- Berechnung von Wärmeschutznachweisen/ ENEV-Berechnungen und Ausstellung bedarfsbasierender Energieausweise

- KFW Effizienzhausplanungen KfW Effizienzhaus 40 und 55, energetische Gebäudesanierungen zum  KfW Effizienzhaus 115, 100 und 85 sowie Einzelmaßnahmen.  Erstellen der erforderlichen Berechnungen zum Wärmeschutz, Ausstellen der Onlinebestätigungen vor Ausführungsbeginn und des Verwendungsnachweises nach Beendigung der Ausführung zum Abruf der Fördergelder

- Ausschreibung und Vergabe aller Gewerke und Bauleitung und Bauüberwachung aller am Bau tätigen Firmen

- Bauleitung, Projektsteuerung, Bau- und Energieberatung

- beratende Sachverständigentätigkeit "Schäden an Gebäuden"


Nachfolgend werden weitere Leistungen detailliert beschrieben:

Objektbesichtigung

Der Kauf einer Immobilie gehört zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben eines Menschen. Aus diesem Grund sollte der Käufer sicher sein, dass das Objekt allen Anforderungen, nicht nur optisch sondern auch technisch gerecht wird.

Was nutzt das schönste Aussehen wenn der Keller feucht ist, Wärmedämmung fehlt, oder Risse in Wänden und Decken vorhanden sind. Wenn Fenster nicht mehr den Anforderungen genügen, der Außenputz schadhaft und Dach und Balkon undicht sind.

Verantwortungsbewusste Makler werden ihre Kunden auf Mängel hinweisen. Gegebenenfalls werden sich Mängel auch bei der Höhe des Kaufpreises auswirken. Der private Verkäufer wird im Regelfall keine preismindernden Nachteile bekannt geben.

Um sicher zu gehen und um sich vor bösen Überraschungen  und unkalkulierbaren Folgeaufwendungen zu schützen, sollte ein Bausachverständiger mit zum Besichtigungstermin genommen werden - egal ob es sich um eine Neu- oder Gebrauchtimmobilie handelt.

Der Bausachverständige wird Mängel und Schäden feststellen und gibt Auskunft über Möglichkeiten und Kosten einer Beseitigung. Er gleicht die Anforderungen des Käufers mit der Realität des Gebäudes ab.

Dena Energieausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ein bundesweit einheitliches Instrument zur Bewertung des Energiebedarfs für Raumheizung und Warmwasserbereitung von Wohngebäuden oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Sein wesentlicher Bestandteil   ist ein Klassifizierungssystem zur Einstufung der energetischen Gebäudequalität. Diese wird entsprechend den Vorschriften der geltenden Energieeinsparverordnung ermittelt. Dabei wird neben der Gebäudehülle – Bodenplatte, Kellerdecke, Wände, Fenster, Dach -,  auch die Heizungsanlage und die Gebäudelüftung untersucht und in die Bewertung einbezogen.

Berechnet wird der Gebäudeenergiebedarf für Heizung, Warmwasser und Lüftung. Es werden solare und innere Wärmegewinne berücksichtigt.

Aus der Differenz zwischen den in der Heizperiode auftretenden Wärmeverlusten und den solaren und inneren Wärmegewinnen ergibt sich der Heizwärmebedarf des Gebäudes.

Für  Kauf oder Miete von Neubauten und Bestandsgebäuden ist der Energieausweis  das maßgebliches Beurteilungskriterium der energetischen Gebäudequalität.

Dipl. Bauingenieur Heinz Burk ist in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure und Ingenieurinnen des Landes Hessen eingetragen und wurde als Bauvorlageberechtigter von der DENA – Deutsche Energie Agentur – unter Aussteller- Nr. 351191 registriert und damit zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt.

Die DENA hat die Richtlinien für die Erstellung von Energieausweisen mit den Bundesministerien für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie für Wirtschaft und Arbeit abgestimmt, und hat sich gegenüber den Ministerien zur Sicherstellung von Qualitätsanforderungen bei der Energiepass-Ausstellung verpflichtet.

Vor Energieausweisen, die lediglich verbrauchsorientierte Daten liefern, sprich die den Gebäudeenergiebedarf anhand verbrauchter Öl- oder Gasmengen darstellen, ist abzuraten.

Bauabnahme

Nach der Bauabnahme gehen alle Gefahren und Risiken auf den Bauherrn über. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistungsfrist, d.h. die Zeit – bei VOB-Verträgen in der Regel 4 Jahre, innerhalb derer der Bauunternehmer bei Mängeln Ersatz leistet. Allerdings muss der Bauherr dem Unternehmer die Mängel nachweisen.

Förmliche Bauabnahmen finden nur statt, wenn eine Vertragspartei dies verlangt. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung.

Grundsätzlich ist es ratsam eine formelle Bauabnahme an der Baustelle durchzuführen und sich nicht allein auf Fertigstellungsmitteilungen zu verlassen.

Wenn keine baubegleitende Qualitätskontrolle durchgeführt wurde, ist es spätestens jetzt Zeit einen Bausachverständigen mit zur Abnahme zu bringen. Dieser prüft das Bausoll anhand  der Vertragsunterlagen und stellt Mängel eher fest als der Laie, auch weiß er aufgrund seiner Erfahrung wo versteckte Mängel zu finden sind.

In einem Bauabnahmeprotokoll werden alle Mängel aufgelistet, auch solche, die schon länger festgestellt sind, aber nicht ordnungsgemäß beseitigt wurden. Auch wird eine Frist zur Beseitigung der Mängel vereinbart, nach deren Ablauf eine erneute Abnahme stattfindet.

Bei der erneuten Abnahme prüft der Sachverständige ob die angezeigten Mängel auch tatsächlich ordnungsgemäß behoben wurden.

Bewährt haben sich gemeinsame Begehungen von Bauherr und Sachverständigen vor dem offiziellen Abnahmetermin. Ohne Zeitdruck wird das ganze Haus geprüft und untersucht und eine Mängelauflistung erstellt.

 

Ingenieurbüro für Bauwesen Heinz Burk | info@ingbuero-heinzburk.de