Energetische Gebäudesanierung-KfW-Förderung
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert Sie,
wenn Sie Ihr Wohnhaus energieeffizient sanieren oder wenn Sie eine bereits
sanierte Immobilie kaufen wollen. Dabei werden sowohl einzelne Maßnahmen als
auch Komplettsanierungen unterstützt. Je energieeffizienter saniert wird, umso
höher wird der Zuschuss bzw. die
Förderung ausfallen!
Um Förderungen des Bundes in Anspruch nehmen zu können, wird eine Baubegleitung durch einen von der Deutschen Energie-Agentur zertifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich. Ich bin unter der Ausstellernummer 352082 bei der DENA zertifiziert.
Im Programm 430 ist die Sanierung von Einzelmaßnahmen mit
eigenen Mitteln durchzuführen, hier beträgt der Zuschuss 10 % der Kosten. Der
Zuschuss darf 5.000 €/Wohneinheit nicht übersteigen. In den Programmen 151 und
152 werden Einzelmaßnahmen (maximal 50.000 €/Wohneinheit) und die Sanierung zum
Effizienzhaus (maximal 75.000 €/Wohneinheit) mit zinsgünstigen Krediten und
nicht rückzahlbaren Zuschüssen gefördert. Der Zinssatz beträgt 1 % bei
10-jähriger Festschreibung und der Tilgungszuschuss bei der Sanierung zum
Effizienzhaus kann bis zu 17,5 % des Kreditbetrages betragen.
Als Haus- und Wohnungseigentümer profitieren Sie nicht
nur von den besonders günstigen Konditionen der KfW-Förderprodukte. Mit einer
dauerhaften Energieeinsparung belohnen Sie sich dauerhaft selbst: Allein die
Dämmung der Fassade verringert den Energiebedarf um bis zu 25
%, die des Hausdachs um bis zu 20 %..
Planen Sie Ihre Maßnahmen mit einem erfahrenen
Energieberater. Als Energieberater bin ich ein unabhängiger Experte. Ich kann
Ihnen sagen, ob die KfW Ihr Vorhaben fördert und erstelle die „Bestätigung zum
Antrag“, die Sie für die Beantragung der KfW-Fördermittel brauchen.
Jedes Haus
ist anders: Holz- oder Steinhaus, einfach- oder zweifach verglaste Fenster,
große oder kleine Fensterflächen, Flach- oder Satteldach, 6 oder 16 Zimmer, Öl-
oder Gasheizung? Wer eine energetische Modernisierung plant, muss sich zunächst
gründlich mit der eigenen Immobilie auseinandersetzen. Was ist die
Ausgangssituation? Wie kann ich den Energiebedarf senken? Welche Maßnahmen kann
ich kombinieren, welche nicht, weil sie Bauschäden verursachen? Antworten auf
diese Fragen habe ich als Sachverständiger für Energieeffizienz. Ich bin Experte wenn es um die energetische Sanierung von Wohngebäuden geht.
-
Die Bestandsaufnahme
Zunächst wird
der energietechnische Ist-Zustand Ihres Hauses erhoben. Neben der
Gebäudeaußenhülle – also den Wand- und Dachflächen, den Fenstern und Türen –
beurteile ich auch die Qualität der vorhandenen Heizungsanlage. Nach der
Bestandsaufnahme wissen Sie, wie hoch der Energiebedarf Ihrer Immobilie ist und
wo Schwachstellen sind.
-
Vorschläge für Energieeinsparmaßnahmen
Auf Basis
der Bestandsaufnahme werden Vorschläge unterbreitet, wie Sie die Schwachstellen
beseitigen können und welche Kosten damit verbunden sind. Auch die
Wirtschaftlichkeit der empfohlenen Maßnahmen gilt es zu untersuchen und dabei sollten
auch die Fördermöglichkeiten der KfW berücksichtigt werden.
-
Energetische Fachplanung
Wenn Sie
sich entschieden haben, mit welchen Maßnahmen Sie die Energieeffizienz Ihrer
Immobilie verbessern wollen, führe ich die Detailplanung durch. Diese ist
Grundlage für die Ausschreibung der Gewerke und die Einholung von Angeboten.
Auch für die inhaltliche Prüfung der Angebote gehört zu meiner Tätigkeit.
-
Baubegleitung
Neben der
richtigen Planung ist die fachmännische Umsetzung der Maßnahmen entscheidend,
um das Energieeinsparpotenzial vollständig auszuschöpfen. Deshalb empfiehlt es
sich – insbesondere bei umfassenden Modernisierungsvorhaben – einen
Sachverständigen mit der Begleitung der Baumaßnahmen zu beauftragen. Baustellenbegehungen
und Bauleitung der ausführenden Firmen sind zur Einhaltung der Bauvorgaben erforderlich!
-
Kosten der Baubegleitung
Die
energetische Fachplanung und Baubegleitung fördert die KfW über das
Förderprodukt Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431) mit einem nicht
rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten bzw. maximal
4.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben.