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Wohnhaus Hohenahr, Stand 2017
und nach der energetischen Gebäudesanierung im Jahr 2018

Energetische Gebäudesanierung-KfW-Förderung

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert Sie, wenn Sie Ihr Wohnhaus energieeffizient sanieren oder wenn Sie eine bereits sanierte Immobilie kaufen wollen. Dabei werden sowohl einzelne Maßnahmen als auch Komplettsanierungen unterstützt.  Je energieeffizienter saniert wird, umso höher  wird der Zuschuss bzw. die Förderung ausfallen!

Um Förderungen des Bundes in Anspruch nehmen zu können, wird eine Baubegleitung durch einen von der Deutschen Energie-Agentur zertifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich. Ich bin unter der Ausstellernummer 352082 bei der DENA zertifiziert.

Im Programm 430 ist die Sanierung von Einzelmaßnahmen mit eigenen Mitteln durchzuführen, hier beträgt der Zuschuss 10 % der Kosten. Der Zuschuss darf 5.000 €/Wohneinheit nicht übersteigen. In den Programmen 151 und 152 werden Einzelmaßnahmen (maximal 50.000 €/Wohneinheit) und die Sanierung zum Effizienzhaus (maximal 75.000 €/Wohneinheit) mit zinsgünstigen Krediten und nicht rückzahlbaren Zuschüssen gefördert. Der Zinssatz beträgt 1 % bei 10-jähriger Festschreibung und der Tilgungszuschuss bei der Sanierung zum Effizienzhaus kann bis zu 17,5 % des Kreditbetrages betragen.

Als Haus- und Wohnungseigentümer profitieren Sie nicht nur von den besonders günstigen Konditionen der KfW-Förderprodukte. Mit einer dauerhaften Energieeinsparung belohnen Sie sich dauerhaft selbst: Allein die Dämmung der Fassade verringert den Energiebedarf um bis zu 25 %, die des Hausdachs um bis zu 20 %..

Planen Sie Ihre Maßnahmen mit einem erfahrenen Energieberater. Als Energieberater bin ich ein unabhängiger Experte. Ich kann Ihnen sagen, ob die KfW Ihr Vorhaben fördert und erstelle die „Bestätigung zum Antrag“, die Sie für die Beantragung der KfW-Fördermittel brauchen.

Jedes Haus ist anders: Holz- oder Steinhaus, einfach- oder zweifach verglaste Fenster, große oder kleine Fensterflächen, Flach- oder Satteldach, 6 oder 16 Zimmer, Öl- oder Gasheizung? Wer eine energetische Modernisierung plant, muss sich zunächst gründlich mit der eigenen Immobilie auseinandersetzen. Was ist die Ausgangssituation? Wie kann ich den Energiebedarf senken? Welche Maßnahmen kann ich kombinieren, welche nicht, weil sie Bauschäden verursachen? Antworten auf diese Fragen habe ich als Sachverständiger für Energieeffizienz. Ich bin Experte wenn es um die energetische Sanierung von Wohngebäuden geht.

- Die Bestandsaufnahme

Zunächst wird der energietechnische Ist-Zustand Ihres Hauses erhoben. Neben der Gebäudeaußenhülle – also den Wand- und Dachflächen, den Fenstern und Türen – beurteile ich auch die Qualität der vorhandenen Heizungsanlage. Nach der Bestandsaufnahme wissen Sie, wie hoch der Energiebedarf Ihrer Immobilie ist und wo Schwachstellen sind.

- Vorschläge für Energieeinsparmaßnahmen

Auf Basis der Bestandsaufnahme werden Vorschläge unterbreitet, wie Sie die Schwachstellen beseitigen können und welche Kosten damit verbunden sind. Auch die Wirtschaftlichkeit der empfohlenen Maßnahmen gilt es zu untersuchen und dabei sollten auch die Fördermöglichkeiten der KfW berücksichtigt werden.

- Energetische Fachplanung

Wenn Sie sich entschieden haben, mit welchen Maßnahmen Sie die Energieeffizienz Ihrer Immobilie verbessern wollen, führe ich die Detailplanung durch. Diese ist Grundlage für die Ausschreibung der Gewerke und die Einholung von Angeboten. Auch für die inhaltliche Prüfung der Angebote gehört zu meiner Tätigkeit.

- Baubegleitung

Neben der richtigen Planung ist die fachmännische Umsetzung der Maßnahmen entscheidend, um das Energieeinsparpotenzial vollständig auszuschöpfen. Deshalb empfiehlt es sich – insbesondere bei umfassenden Modernisierungsvorhaben – einen Sachverständigen mit der Begleitung der Baumaßnahmen zu beauftragen. Baustellenbegehungen und Bauleitung der ausführenden Firmen sind zur Einhaltung der Bauvorgaben erforderlich!

- Kosten der Baubegleitung

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung fördert die KfW über das Förderprodukt Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431) mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten bzw. maximal 4.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben.

 

 

Ingenieurbüro für Bauwesen Heinz Burk | info@ingbuero-heinzburk.de